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"Gib einem Hungernden einen Fisch,
so wird er einen Tag lang keinen Hunger haben.
Gib ihm sieben Fische,
so wird er einige Wochen lang ohne Hunger sein.
Lehre ihn fischen,
und er wird sein ganzes Leben lang nicht mehr hungern."
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Liebe Patientin und lieber Patient,

Sie haben Ihre Hausärzte oder Ihren Vertrauensarzt aufgesucht, um Hilfe bei psychischen Störungen oder einer körperlich-seelischen Erkrankung zu erhalten. Nach einem vertraulichen Gespräch möchte Ihr Arzt Sie zu einer ambulanten Verhaltenstherapie überweisen/schicken. Ihre depressiven Stimmungsschwankungen oder ängstliches Fluchtverhalten dauern schon länger als 3 Monate und Sie haben das Gefühl, allein nicht zurechtzukommen. Das sind Beispiele, wann man den ersten – diagnostischen – Kontakt mit einem Psychotherapeuten nehmen sollte. Ihre Krankenkassen übernehmen die Kosten der ambulanten Psychotherapie, wenn eine für die Behandlung dringend notwendige Diagnose (krankheitswertige Störung) vorliegt. Die Diagnose wird in der obligatorischen „Sprechstunde“ festgestellt. Danach beginnen 2 bis 4 probatorische Sitzungen. In dieser Phase wird dann ein Therapieantrag für Kurzeit- und auch für Langzeit Therapie der jeweiligen Krankenkasse gestellt. Die Kurzzeittherapie mit 24 Therapiestunden ist nur antragspflichtig. Dagegen ist eine Langzeittherapie gutachterpflichtig. Nach dieser aufklärenden Phase mit Diagnosen und Kostenübernehme der Krankenkasse werden Sie und ich als Therapeutin uns gemeinsam auf ein bestimmtes Behandlungsziel fokussieren. Die Therapeutin stellt dann einen Behandlungsplan auf. In der Regel findet eine therapeutische Sitzung einmal wöchentlich für 50 Minuten statt.

Leistungsspektrum

Anpassungsstörung

Ängste/Phobien

Depressionen

Essstörungen

Psychosomatische Erkrankungen

Persönlichkeitsstörungen

Posttraumatische Belastungsstörung

Süchte

Zwangsstörungen

Lösungsuche bei der Sinnkriese (f. d. Selbstzahler)

Und wie geht man in der Verhaltenstherapie vor?

Die eigentliche Behandlung verläuft in Gesprächen und nach einiger Zeit vermehrt über Aufgaben, die z. B. zu Hause sorgfältig ausgeführt werden sollen. Im Verlauf der Behandlung können verschiedene Techniken, auch Entspannungsübungen, zur Anwendung kommen, um das unerwünschte Verhalten des Patienten so zu beeinflussen, dass es nicht mehr zu den zu beklagenden Schwierigkeiten kommt. Eine Verhaltenstherapie ist in der Regel nach 24 Sitzungen beendet (Kurzzeittherapie). In gewissen Fällen wird die Kurzzeittherapie noch verlängert nach der Notwendigkeit der Behandlung und Stabilisierung der erreichten Ziele und für die Rückfall Prävention.

Gesetzliche Krankenversicherungen

Psychotherapie gehört zum Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung.
Sie bringen bei Ihrem Termin Ihre Krankenversicherungskarte wie bei üblichen Ärzten besuche mit.

Private Krankenversicherungen

Die Kosten für eine Psychotherapie können von einer privaten Krankenversicherung übernommen werden. In welchem Umfang das möglich ist, regelt Ihr individueller Versicherungsvertrag.
Nehmen Sie vor eigentlicher Behandlung mit Ihrer Krankenkasse Kontakte auf. Klären Sie dann im Vorfeld einer Psychotherapie die Kostenübernahme (zum Beispiel, wieviel Therapiestunden Ihnen in einem Jahr zustehen) mit Ihrer Krankenkasse

Leistungen der Beihilfe

Für beihilfeberechtige gilt die Beihilfe Verordnung Berlin /Brandenburg für Psychotherapie.
Meine Honorare werden im Rahmen der Kostenerstattungstherapie abgerechnet. Das heißt, dass Sie von mir Rechnungen bekommen, wie bei Ihrer ärztlichen Versorgungen.

Über mich

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Ae-Ri Shim

Diplom-Psychologin
Psychologische Psychotherapeutin

Eine Psychotherapie möge kooperativ „die Hilfe zur Selbsthilfe und Selbstbehandlung sein“

Mein Studium und beruflicher Werdegang: Psychologiestudium an der Universität Heidelberg, Weiterbildung an der Universität Bonn: Verhaltenstherapie, Staatsexamen bei der Bezirksregierung Münster – Approbation als Psychologische Psychotherapeutin, Bezirksregierung Köln in 2001, Mitglied der Psychotherapeutenkammer Berlin 2010. Ich bin verheiratet und habe zwei Söhne. Sprachen: Deutsch, Koreanisch (Muttersprache). Eingetragen ins Arztregister KV Berlin 2010. Kostenerstattungstherapie Berlin-Reinickendorf bis Juli 2019.

Zulassung am 07.08.2019 in dieser Praxis.

2017 habe ich das einjährige Curiculum Psychotraumatherapie (+EMDR) beim Institut für Traumatherapie Oliver Schubbe in Berlin absolviert. 2020 habe ich das Zertifikat für Notfallpsychologie der Traumaambulanz des Landes Berlin ( Bodelschwingh-Akademie) erworben.

Für einen Therapieantrag können gesetzlich Versicherte mit der koreanischen Muttersprache vor dem Beginn der Therapie bei mir die Notwendigkeits- und Dringlichkeitsbescheinigung vom Hausarzt, Kliniken und von Institutionspsychologen aufstellen lassen.

Interview auf Koreanisch

Terminvereinbarung

Termine nach telefonischer Vereinbarung und auch bei Emailanfragen

Montag: 08.00–08.30 Uhr
Freitag:  08.00–08.30 Uhr
Offene Sprechstunden ohne Anmeldung: Donnerstag 11-12 Uhr


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